Richtlinien
Verein für Hundesportler Wasbek von 1977 e.V.
Aufgaben des Vorstandes
| 1. | 1.Vorsitzender: Der 1. Vorsitzende führt den Verein gemäß § 26 BGB, daneben hat er den Verein zu repräsentieren. |
| 2. | 2.Vorsitzender: Der 2.Uorsitzende vertritt den 1 Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist. Daneben ist er für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und sportliche Förderung des Vereins zuständig. Er ist zuständig für Koordination der Pokalvergabebestimmungen und Überwachung der Pokalvergaben. Er führt die sportliche Statistik des Vereins, sowie die Mitgliederdatei für Auszeichnungen. |
| 3. | Geschäftsführer: Der Geschäftsführer ist für den gesamten Schriftverkehr des Vereins zuständig und führt die Mitgliederkartei. Er führt das Protokoll bei Sitzungen des Geschäftsführendenvorstandes. |
| 4. | Kassenwart: Der Kassenwart ist zuständig für sämtliche Kassengeschäfte des Vereins. Er erstellt die Jahresberichte und Bilanzen. |
| 5. | Ausbildungswart für Schutzhundsport: Der gewählte Ausbildungswart ist dem Verein gegenüber für die satzungsgemäße Einhaltung der Ausbildung verantwortlich. Neben dem Ausbildungswart für den Schutz- und Gebrauchshundsport können von der Mitgliederversammlung zusätzlich weitere Ausbildungswarte auf unbestimmte Zeit eingesetzt werden. Es ist ein anzustreben, daß für jede Abteilung ein zuständiger Ausbildungswart vorhanden ist. Bei Verhinderung des gewählten Ausbildungswartes ist unter den eingesetzten Ausbildungswarten ein Sprecher zu wählen, der diesen im Vorstand mit vollem Stimmrecht vertritt. Der Ausbildungswart ist dafür zuständig, daß der Platz- und Gerätewart informiert wird, wenn Ausbildungsmaterial ergänzt bzw. repariert werden muß. |
| 6. | Ausbildungswart für Breitensport: Der Ausbildungswart für Breitensport ist dem Verein gegenüber für die ordnungsgemäße Ausbildung im Breitensport verantwortlich. Von der Mitgliederversammlung kann zusätzlich ein Vertreter eingesetzt werden, der den gewählten Ausbildungswart für Breitensport bei dessen Verhinderung vertritt. Der Ausbildungswart ist dafür zuständig, daß der Platz- und Gerätewart informiert wird, wenn Ausbildungsmaterial ergänzt bzw. repariert werden muß. |
| 7. | Platz- und Gerätewart: Der Platz- und Gerätewart ist verantwortlich für die Erhaltung und Pflege der Vereinsanlage inklusive Vereinsheim und Geräten. In Abstimmung mit den Vereinsorganen bereitet er entsprechende Maßnahmen vor. Er ist grundsätzlich berechtigt, zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, alle Mitglieder heranzuziehen. |
| 8. | Jugendwart: Der Jugendwart ist zuständig für die Forderung der Jugendarbeit auf Vereins- und Verbandsebene. |
| 9. | Kantinenwart: Der Kantinenwart ist zuständig für den Wareneinkauf. Er ist zuständig für die personelle Besetzung der Kantine im Rahmen der festgesetzten Öffnungszeiten und Veranstaltungen des Vereins. Der Kantinenwart oder seine Vertretung übt neben dem geschäftsführenden Vorstand das Hausrecht aus. Für die Reinhaltung des Vereinsheims und der Toiletten anlagen ist der Kantinenwart zuständig und berechtigt, alle Mitglieder zur Hilfeleistung heranzuziehen. |
| 10. | Pressewart: Der Pressewart hat mit den Medien Kontakt aufzunehmen und zu halten. Er ist zuständig für die Veröffentlichung von Berichten über Veranstaltungen und Vorhaben des Vereins. Hierzu gehören auch Berichte von der Jahreshauptversammlung. |
| 11. | Beisitzer: Die Beisitzer führen im Wechsel die Protokolle der Gesamtvorstandssitzungen und Versammlungen. |
| 12. | Beschlüsse: Beschlüsse zu §14 Abs. 1-5 der Satzung, die auf Vorstandssitzungen gefasst werden, sind der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zugeben. |
| 13. | Versammlungsleitung: Alle Versammlungen werden grundsätzlich vom 1.Vorsitzenden geleitet. Bei seiner Verhinderung übernimmt der 2.Vorsitzende diese Aufgabe. Abweichend hiervon kann in Ausnahmefällen von der Versammlung ein Versammlungsleiter gewählt werden. |