Platzordnung

Verein für Hundesportler Wasbek von 1977 e.V.

1. Der Vorstand  hat das Hausrecht.
2. Der Übungsplatz und das Vereinsheim steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Benutzung des Übungsplatzes an den festgelegten Übungstagen regeln die Ausbildungswarte. Die Benutzung des Vereinsheimes ergibt sich aus den festgelegten Übungstagen / Zeiten. Sondernutzung regelt der Vorstand
3. Für alle Hunde die auf dem Vereinsgelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung Pflicht. Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Halter im Sinne des bürgerlichen Rechts.
4. Für mitgeführte Hunde auf dem gesamten Vereinsgelände besteht, mit Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsordnungen erforderlichen Übungseinheiten, Leinenzwang.

Für die Hunde bestehen folgende Unterbringungsmöglichkeiten:

a)    In denen vom Verein zur Verfügung gestellten oder vermieteten Hundeboxen und

b)    In denen von den Hundebesitzern mitgeführten Kraftfahrzeugen oder Hundeanhängern. Das Anbinden und Alleinlassen der Hunde vor dem Vereinsheim oder an der Übungsplatzeinfriedigung ist nicht erlaubt.

5. Die Mitnahme von Hunden in das Vereinsheim  - mit Ausnahme von Welpen bis zu einem Alter von 6Monaten -  ist verboten. Ausnahmen hiervon kann nur ein Mitglied des geschäftsführenden  Vorstandeserteilen. (Zum Beispiel: Bei ganz kleinen Hunden (Schoßhunden) dessen HF keine  eigene Unterbringungsmöglichkeiten wie unter a) und b) ausgeführt, haben.)
6. Das Auslaufen lassen der Hunde hat außerhalb des Vereinsgeländes zu erfolgen. Sollte sich doch einmal ein Hund auf dem Vereinsgelände / Übungsplatz lösen, so ist von dem / der Hundeführer / in der Hundekot unverzüglich zu entfernen.
7. Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen ist mit den jeweilig zuständigen Ausbildungswarten abzusprechen.
8. Den Anweisungen des Platz- und Gerätewartes oder der Ausbilder ist Folge zu leisten. Dieses gilt als solches auch für Ausbildungen außerhalb des Vereinsgeländes und im Fährtengelände.
9.   Für die Kinder der Vereinsmitglieder steht ein Spielplatz mit Spielzeug  zur Verfügung. Die Erziehungsberechtigten sind für die Aufsicht der Kinder und für den ordentlichen Zustand der Anlage in jedem Falle verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß vor Verlassen des Vereinsgeländes umherliegendes Spielzeug eingesammelt und auf dem Spielplatz verwahrt wird. Hunde sind von dem Spielplatz fernzuhalten.
10. Das Befahren des Vereinsgeländes ist nur im Schritttempo erlaubt.
11. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den von dem Vereinsvorstand vorgegebenen Flächen erlaubt.
12. Die Platzanlage und das Vereinsheim mit ihren dazugehörenden Einrichtungen und Geräten soll allen Benutzern möglichst die besten Bedingungen für ihre Arbeiten mit dem Hund bieten. Daher sind diese stets pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln.
13. Rücksichtnahme und kameradschaftliches Verhalten untereinander ist erklärtes Ziel!  Wünsche und Anregungen zur Änderung oder Ergänzung dieser Platzordnung sind dem Vorstand direkt oder auf einer Monatsversammlung vorzutragen.
14. Mitglieder oder Besucher die sich dieser Platzordnung widersetzen, oder Unruhe und Streit in dem Vereinsheim verursachen, sind dem Vorstand zu melden, der die jeweilig erforderlichen Maßnahmen durchzuführen oder einzuleiten hat.
I H R   V O R S T A N D

 

 Platzordnung als PDF

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